Leistungen
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Weltlicher Trauerredner
Außerdem haben wir im eigenen Haus einen weltlichen Trauerredner.
Wenn Sie gerne mehr darüber erfahren würden, dann klicken Sie bitte unten auf den Button "Redner".
Welche Dokumente werden benötigt, im Trauerfall...
Alle Urkunden werden immer im Original benötigt!
Wenn der/die Verstorbene ledig ist: Geburtsurkunde.
Wenn der/die Verstorbene verheiratet ist: Geburtsurkunde und Heiratsurkunde.
Wenn der/die Verstorbene Geschieden ist: Scheidungsurteil und Heiratsurkunde.
Wenn der/die Verstorbene verwitwet ist: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde vom Partner/-in.
Dem/Der hinterbliebene Ehegatten/-in stehen weiterhin 3 Monate die volle Rente zu. Dazu wird die
vollständige 17 stellige Postrentennummer des Verstorbenen benötigt. Diese finden Sie auf der
Rentenaufrechnung oder Kontoauszug. Teilen Sie uns dies gerne mit, damit wir für den/die
Hinterbliebene den Antrag stellen können.
Wir sind für sie da, wenn Sie uns brauchen.
Bestattungsinstitut Holger Ringel
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Kontakt
Bestattungsinstitut
Holger Ringel GmbH
Tel. 0 41 61/ 51 24 51
Fax. 0 41 61/ 51 24 53
[email protected]
Geschäftsführung: Sabine Ringel
Eingetragen beim Amtsgericht Tostedt
HRB: 121493
Steuer-Nr.: Finanzamt Stade
43/205/05629
Adresse
Brillenburgsweg 27b
21614 Buxtehude
Öffnungszeiten
Bürozeiten: Mo.-Fr. 9:00-17.00 Uhr
Im Trauerfall sind wir für Sie telefonisch rund um die Uhr erreichbar.